Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen wird seit dem 01. Mai 1998 zur Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ausgegeben.
Gültig 6 Tage
Für nationale Überführungen, Vorführung beim TÜV, Probefahrten etc. (6 Tage).
Kommen Sie einfach zu uns, Sie erhalten den Versicherungsschutz inkl. der Kennzeichen.
Bei Bedarf auch nur den Versicherungsnachweis (Doppelkarte).
Vollmacht *hier zum Download