Ausfuhrkennzeichen

Für die Überführung ins Ausland benötigen Sie Ausfuhrkennzeichen.

Die Formalitäten können wir für Sie erledigen.

 

 

 

 

 

Dafür benötigen wir von Ihnen:

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)

- TÜV-Bericht (gültige Hauptuntersuchung)

- Kennzeichen (wenn zugelassen)

- Personalausweis / Pass

- Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat (Einzug für Kfz-Steuer)

- bei einem Wohnort im Ausland ist eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich (nicht älter als 30 Tage)

- Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden!

 

Für internationale Überführungen (30 Tage)

 

Kommen Sie einfach mit Ihren Unterlagen zu uns. Sie erhalten den Versicherungsschutz inkl. der Kennzeichen.